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Autor Thema: Ab wann kann ich das Zeugnis einfordern?  (Gelesen 627 mal)
Julia
Gast


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« am: August 19, 2010, 11:01:03 »
ZitierenZitat

Hallo zusammen,

mein Jahresvertrag wird zum 30.10 diesen Jahres auslaufen. Ich hatte jetzt das große Glück, dass ich bereits zum 30.09 eine neue Stelle gefunden habe und mir mein Zeugnis nun selbst schreiben kann. Es liegt fertig vor mir und müsste nur noch unterschrieben werden.
Jetzt meine Frage: muss mein Chef es mir auf mein Verlangen unterschreiben oder kann er es zurückbehalten bis ich wirklich aus dem Unternehmen ausscheide? Ich hätte es gerne so schnell, wie möglich sicher und unterschrieben.
Weiß hier jemand Bescheid?

Danke und viele Grüße,
Julia
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Proton67
Gast


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« Antworten #1 am: August 19, 2010, 11:27:54 »
ZitierenZitat

Der Reihe nach: Das Thema Eigenentwürfe ist sehr heikel, schau mal in diese Liste der typischen Fehler in Eigenentwürfen: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#26. Prüf das Zeugnis sicherheitshalber auch nochmal mit der Checkliste, die oben verlinkt ist.

Zitat
muss mein Chef es mir auf mein Verlangen unterschreiben
Nein, er muss gar nichts, er kann den Text auch komplett ablehnen.  Ein Zeugnis ist eine Urkunde, kein Wunschzettel.

Zitat
oder kann er es zurückbehalten bis ich wirklich aus dem Unternehmen ausscheide?
Wenn es um ein Abschlusszeugnis geht besteht kein Anspruch darauf VOR dem letzten Arbeitstag.
Aber selbst wenn er es unterschreibt: wenn das Abschlusszeugnis deutlich vor dem eigentlichen Ausscheidungsdatum ausgestellt wird,
wäre das ein deutlicher Hinweis auf eine Freistellung, man hat also keinen Wert auf deine weitere Anwesenheit gelegt.
Was man vorab bekommen kann ist ein "Vorläufiges Zeugnis", das ist wie ein Zwischenzeugnis, nur dass das Ausscheiden bereits feststeht.   
 

Ich hätte es gerne so schnell, wie möglich sicher und unterschrieben.
Gespeichert
Julia
Gast


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« Antworten #2 am: August 19, 2010, 11:31:59 »
ZitierenZitat

Danke, für Deine Antwort. Ich habe mein Zeugnis mit einer Freundin erstellt, die den ganzen Tag nichts anderes tut. Von daher bin ich auf der sicheren Seite. :-)

Ich habe es mir schon fast gedacht, dass ich das Zeugnis nicht verlangen kann. Ich muss einfach schauen, wie er reagiert bei der Vorlage.
Da es von meiner Seite aus so früh verlangt wird geht hier nicht um eine Freistellung o.ä. Ich möchte es eben nur so schnell, wie möglich dass es keine Unstimmigkeiten gibt.
Gespeichert
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