Der Geschäftführer der Tochterfima würde mir ein Arbeitszeugnis ausstellen, wo er als Dauer der Beschäftigung nicht die 11 Monaten als Übersetzerin, sondern tatsächliche 24 Monaten meiner Arbeit als kaufmännische Angestellte angeben würde.
Aber während dieser Zeitspanne hast du doch eine Ausbildung absolviert?! Dann hättest du ein Ausbildungszeugnis und ein Arbeitszeugnis, die sich zeitlich überschneiden.
Haben die Angaben zur Dauer und Art der Beschäftigung im Arbeitszeugnis etwas mit der bei der Sozialversicherung angemeldete Tätigkeit zu tun?
Eigentlich nicht.
Genaue gefragt, was darf mein ehem. Arbeitgeber in meinem Arbeitszeugnis als Dauer und Art der Beschäftigung angeben?
offizielle Antwort: die Wahrheit, und nichts als die Wahrheit. Ein Zeugnis ist nun mal eine Urkunde.
Und noch eine Frage. Muss eine Kopie des Arbeitszeugnisses bei Ausscheiden aus dem Unternehmen in die Personalakte abgelegt werden?
Ja, auch zu deiner eigenen Sicherheit. Es könnte ja sein, dass du dasZeugnis bei einem Umzug verliert. Dann kann man dir eine zweite Fassung ausstellen.