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Autor Thema: Angaben zur Dauer und Art der Beschäftigung im Arbeitszeugnis  (Gelesen 1046 mal)
Magnetic
Gast


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« am: August 23, 2010, 16:35:44 »
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Während meiner Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation war ich offiziell (SV-pflichtig) 11 Monate lang als Übersetzerin bei unserer Tochterfirma angestellt (Nebenjob). Nun ging es der Tochterfirma nicht so gut und ich wurde rückwirkend gekündigt (Im April wurde mir die Kündigung, (datiert 31.01. zum 28.02) zur Unterschrift vorgelegt. Ich habe die Kündigung unterschrieben und somit 2 Monate lang umsonst gearbeitet. Da es eine Tochterfirma war, musste ich weiterhin als Azubi und später als Angestellte bei der Mutterfirma auch die Übersetzungsarbeiten, die Sekrätariatsaufgaben und die Buchhaltung für die Tochterfirma übernehmen. Der Geschäftführer der Tochterfima würde mir ein Arbeitszeugnis ausstellen, wo er als Dauer der Beschäftigung nicht die 11 Monaten als Übersetzerin, sondern tatsächliche 24 Monaten meiner Arbeit als kaufmännische Angestellte angeben würde. Natürlich ein Vorteil für mich. Aber muss ich rechtliche Bedenken haben? Haben die Angaben zur Dauer und Art der Beschäftigung im Arbeitszeugnis etwas mit der bei der Sozialversicherung angemeldete Tätigkeit zu tun? Genaue gefragt, was darf mein ehem. Arbeitgeber in meinem Arbeitszeugnis als Dauer und Art der Beschäftigung angeben? Und noch eine Frage. Muss eine Kopie des Arbeitszeugnisses bei Ausscheiden aus dem Unternehmen in die Personalakte abgelegt werden? Danke für die Antwort
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Beiträge: 36


« Antworten #1 am: August 25, 2010, 10:03:29 »
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Zitat
Der Geschäftführer der Tochterfima würde mir ein Arbeitszeugnis ausstellen, wo er als Dauer der Beschäftigung nicht die 11 Monaten als Übersetzerin, sondern tatsächliche 24 Monaten meiner Arbeit als kaufmännische Angestellte angeben würde.
Aber während dieser Zeitspanne hast du doch eine Ausbildung absolviert?! Dann hättest du ein Ausbildungszeugnis und ein Arbeitszeugnis, die sich zeitlich überschneiden.

Zitat
Haben die Angaben zur Dauer und Art der Beschäftigung im Arbeitszeugnis etwas mit der bei der Sozialversicherung angemeldete Tätigkeit zu tun?
Eigentlich nicht.

Zitat
Genaue gefragt, was darf mein ehem. Arbeitgeber in meinem Arbeitszeugnis als Dauer und Art der Beschäftigung angeben?
offizielle Antwort: die Wahrheit, und nichts als die Wahrheit. Ein Zeugnis ist nun mal eine Urkunde.

Zitat
Und noch eine Frage. Muss eine Kopie des Arbeitszeugnisses bei Ausscheiden aus dem Unternehmen in die Personalakte abgelegt werden?
Ja, auch zu deiner eigenen Sicherheit. Es könnte ja sein, dass du dasZeugnis bei einem Umzug verliert. Dann kann man dir eine zweite Fassung ausstellen.
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