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Autor Thema: Arbeitszeugnis gut oder doch nicht?  (Gelesen 169 mal)
Gast
Gast


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« am: November 17, 2008, 13:07:12 »
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Hallo,
brauche mal eine Meinung zu meinem Zeugnis, ob ich das so lassen kann oder ob ich doch besser noch etwas verändern lassen sollte. Da ich auf dieses Zeugnis schon extrem lange warten mußte, der Betrieb wurde zwischenzeitlich geschlossen, ist das nicht so einfach....


Zeugnis
Frau xxx hat in der Zeit vom 000 bis 000 in meinem Architekturbüro eine Ausbildung zur Bauzeichnerin absolviert.
Diese Ausbildung hat sie laut Bescheid der IHK vom 000 erfolgreich abgeschlossen.

Nach Beendigung der Ausbildung wurde Frau xx am 000 als Bauzeichnerin übernommen.
Bis zum Beginn der Schutzfrist vor der Geburt ihres ersten Kindes am 000 führte Frau xx diese Tätigkeit aus.
Da nach der Geburt des ersten Kindes  zwei weitere Kinder folgten, konnte Frau XX ihre Arbeit bislang nicht wieder aufnehmen.

Da ich mein Architekturbüro zwischenzeitlich aus Altersgründen vollständig aufgegeben habe, kann ich Frau xx zum heutigen Zeitpunkt auch nicht mehr beschäftigen. Das Arbeitsverhältnis ist aufgelöst.

Frau xx war eine außerordentlich gewissenhafte, fleißige und zuverlässige Mitarbeiterin mit ausgezeichnetem Fachwissen und meinem Architekturbüro eine große Hilfe und wertvolle Arbeitskraft.
Mit ihren Leistungen war ich stets sehr zufrieden.

Ich wünsche Frau xx für ihre weitere Zukunft alles Gute.

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Demel
Gast


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« Antworten #1 am: November 17, 2008, 16:33:08 »
ZitierenZitat

Wenn du das Zeugnis mit der Checkliste prüfst, sieht du, dass jede Menge fehlt, u.a. Aussagen zu Fähigkeiten, zum Erfolg, der komplette Verhaltensteil, auch ein Dank, Bedauern usw. Sehr ungünstig finde ich auch die folgenden detaillierten, fast vorwurfsvollen Beschreibungen:

Da nach der Geburt des ersten Kindes  zwei weitere Kinder folgten, konnte Frau XX ihre Arbeit bislang nicht wieder aufnehmen.
Da ich mein Architekturbüro zwischenzeitlich aus Altersgründen vollständig aufgegeben habe, kann ich Frau xx zum heutigen Zeitpunkt auch nicht mehr
beschäftigen. Das Arbeitsverhältnis ist aufgelöst.

Der Ausdruck "laut Bescheid der IHK" klingt so als zweifle er die Glaubwürdigkeit des erfolgreichen Ausbildungsendes an.

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