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Autor Thema: Bewertung Zwischenzeugnis  (Gelesen 319 mal)
sternchensk
Gast


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« am: September 06, 2010, 11:21:09 »
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Hallo zusammen,

das ganze noch mal...

bitte mein Zwischenzeugnis bewerten, bin mir nicht sicher ob es gut oder einfach nur mittelmäßig ist.
Reicht das als konkrete Frage?



Das Zwischenzeugnis wurde erstellt, als ich gute 4 Jahre im Unternehmen war.
Weiß nicht so genau ob das wichtig ist.

Bin jetzt seit 8 Jahr in dem Unternehmen als Sachbearbeiter tätig.


Frau XXX beherrscht ihr Aufgabengebiet souverän und erfüllt aufgrund ihrer kompetenten und gut organisierten Arbeitsweise sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht ihre Aufgaben jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit. Frau XXX zeichnet sich durch Selbständigkeit und Zuverlässigkeit aus, überzeugt durch Verantwortungsbewusstsein und Vertrauenswürdigkeit; sie ist belastbar und behält auch bei hohem Arbeitsanfall und Termindruck stets Ruhe und Überblick.

Frau XXX zeichnet sich durch ihre sachliche Überzeugungskraft und ihre freundliche, souveräne Art aus. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist vorbildlich und loyal.

Frau XXX erhält dieses Zwischenzeugnis anlässlich der Übernahme neuer Aufgaben in unserer Unternehmensgruppe. Wir danken ihr für ihr Engagement und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
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Maggy
Gast


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« Antworten #1 am: September 06, 2010, 12:10:53 »
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Für sich betrachtet entsprechen die Aussagen der Note 2. Besteht das Zeugnis wirklich nur aus drei Sätzen zur Leistung?! Das wäre bei 4 Jahren Beschäftigungszeit sehr wenig. Der Leistungsteil eines Zeugnisses formuliert üblicherweise nacheinander Angaben zu den drei theoretischen Aspekten Bereitschaft (Abschnitt 1), Befähigung (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann mit der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und dem allgemeinen Arbeitserfolg (Abschnitt 5) bzw. den konkreten Erfolgen (Abschnitt 6) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung (Abschnitt 7), anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens. Eine pauschale Aneinanderreihung von Schlagworten ohne Rücksicht auf die strukturelle Zuordnung ist keine angemessene Würdigung guter Leistungen (siehe "beherrscht ihr Aufgabengebiet souverän (A3) und erfüllt aufgrund ihrer kompetenten (A3) und gut organisierten (A2) Arbeitsweise  (A4) sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht (A5) ihre Aufgaben jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit (A7).


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sternchensk
Gast


E-Mail
« Antworten #2 am: September 06, 2010, 13:48:41 »
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finde es eigentlich auch etwas kurz gehalten....


das wäre halt der erste teil:

es beginnt mit der obligatorischen einleitung name, geboren, start.

Frau XXX begann ihre Tätigkeit vorerst befristet als Junior Customer Service Administrator im    Geschäftsbereich Consumer / Workshop in der Abteilung Customer Service XXX. Im Rahmen der Integration des DC-Geschäftes der Marke XXX in die Verkaufsorganisation „XXX Workshop“ wurde Frau XXX zum 1. Dezember 2003 in gleicher Funktion in den Geschäftsbereich Consumer / Workshop XXX versetzt und aufgrund ihrer guten Leistung wurde per 1. November 2004 der befristete Anstellungsvertrag in einen unbefristeten umgewandelt.

Frau XXX ist für die aktive Unterstützung der Vertriebsorganisationen der Marke XXX beim Erreichen der Umsatz-, Absatz-, Profit- sowie der Unternehmensziele zuständig. Dazu gehörten die optimale Betreuung von Kunden und die partnerschaftliche Unterstützung des Außendienstes durch eine kundenorientierte Bearbeitung der Aufträge von der Annahme bis zur Rechnungsschreibung und Rekla-mationen. Die folgenden Aufgabenschwerpunkte bilden das aktuelle Tätigkeitsfeld von Frau XXX:

hier wurden dann detailliert mein Aufgabenbereich genannt (10 Punkte)

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Maggy
Gast


E-Mail
« Antworten #3 am: September 08, 2010, 12:26:41 »
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Das sind wertfreie Aussagen, das ändert  nichts an der Bewertung.
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