-1. "Die ihm übertragenen Arbeiten erledigte Herr … stets zu unserer vollen Zufriedenheit"
Das ist die so genannte Leistungszusammenfassung. Sie fasst die Einzelwertungen (Motivation, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolg) zu einer Gesamtnote zusammen (hier: Gesamtnote zwei). Eine Leistungs
zusammenfassung ohne
Einzelwertungen macht aber keinen Sinn.
-2. "Das Arbeitsverhältnis endete zum 31.Okt.2009 auf Wunsch von Herr... im gegenseitigen Einvernehmen."
Das ist seltsam. Wenn es um einen Aufhebungsvertrag geht, der auf Wunsch des Arbeitnehmers abgeschlossen wurde, spricht man von: gegenseitigem
besten Einvernehmen. Ohne das "beste" verweist die Aussage auf eine Arbeitgeberkündigung, was nicht zu "auf Wunsch von Herrn ..." passt.
-3. der fehlende Dank usw
Wenn der Dank fehlt, distanziert sich der Arbeitgeber von einer ansonsten guten Wertung bzw. er deutet Streit am Ende der Beschäftigungszeit an.
-4. die fehlende Beurteilung zu meinen einzelnen Arbeitsplätzen
Wenn wichtige Angaben in einem Zeugnis fehlen, heißt das in der Regel: Nicht der Rede wert. Es gibt dazu ein wichtiges Urteil vom Bundesarbeitsgericht aus dem Jahr 2008, das Du in der Urteilsdatenbank von Arbeitszeugnis.de findest (Stichwort Leerstellen). Weitergehende Hilfe kannst Du auch bei der Zeugnishotline bekommen (siehe Telefonnummer oben)