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Autor Thema: Bitte um Hilfe bei Einschätzung meines Ausbildungzeugnisses  (Gelesen 210 mal)
Cody
Gast


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« am: Juli 30, 2008, 03:41:36 »
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Guten Abend / Morgen.
Ich habe heute mein Ausbildungszeugnis bekommen, denn ich habe am 30.6. meine Ausbildung beendet. Ich bleibe zwar im Unternehmen, wollte aber dennoch ein Zeugnis haben, da ich jetzt einen anderen Vorgesetzten habe und der eben nicht so genau einschätzen kann, was ich in den letzten drei Jahren so gemacht habe. Jedenfalls würde ich mich riesig freuen, wenn ihr da mal rüber huschen könntet und mir eine kleine kurze Analyse geben könntet und ob das Zeugnis meinen weiteren beruflichen Weg auch "rechtfertigt". Mache nämlich noch eine interne Weiterbildung und habe meine Verkäufer und ein Jahr später auch die Kaufmannsprüfung mit sehr gut bestanden.

DANKE!
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Cody
Gast


E-Mail
« Antworten #1 am: Juli 30, 2008, 03:42:16 »
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Herr XY geb. am TT.MM.JJJJ, absolvierte in der Zeit vom 01.08.2005 bis zum 30.6.08 seine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel in unserem Markt XY in STADT-XY.

Die Ausbildung erfolgte in den Abteiliungen Obst & Gemüse, Feinkost etc.

Hauptbestandteil der Ausbildung waren die Gebiete Ware, Beratung und Verkauf sowie beschaffungsorientierte Warenwirtschaft und warenwirtschaftliche Analyse.

Herr XY hat sich sehr gute Fachkenntnisse angeeignet und Zusammenhänge sicher erkannt. Er war an allen Vorgängen im höchsten Maße interessiert, fasste sehr schnell und genau auf, entwickelte Eigeninitiative und konzentrierte sich gut, war zielstrebig und stets bei der Sache. Die Ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr XY sehr selbstständig, ungewöhnlich rasch und sehr ausdauernd sowie sehr sorgfältig und sehr gewissenhaft. Er war pünktlich, zuverlässig, fleißig und ehrlich.

Im Auftreten zeigte sich Herr XY sicher und gewandt und er war bereit, Verantwortung zu übernehmen. In seinem Verhalten zu weisungsberechtigten Mitarbeitern war er aufgeschlossen für Anregungen. Im Verkaufsverhalten zeigte sich Herr XY sehr verbindlich, gewandt und engagiert.

Nach bestandener Abschlussprüfung vor der IHK haben wir Herrn XY in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen.

Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
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Demel
Gast


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« Antworten #2 am: Juli 30, 2008, 19:42:58 »
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Der Satz Herr XY hat sich sehr gute Fachkenntnisse angeeignet" hört sich ja unmissverständlich sehr gut an, was danach kommt klingt teilweise deutlich schwächer, z.B. "entwickelte Eigeninitiative und konzentrierte sich gut" oder "war zielstrebig und stets bei der Sache", "war aufgeschlossen für Anregungen". Ist das nicht alles selbstverständlich?
In dem Satz "Die Ihm (korrekt wäre : "ihm") übertragenen Aufgaben erledigte Herr XY..." fehlt das alles entscheidende, nämlich die für die Gesamnote entscheidende Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit. Zu dem missverstänlichen Satz "Er war pünktlich, zuverlässig, fleißig und ehrlich" findest du eine ausführliche Stellungnahme hier: www.arbeitszeugnis.de/faq.php.
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Cody
Gast


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« Antworten #3 am: Juli 30, 2008, 22:00:31 »
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Hm Danke. Ich staune sowieso, dass das Zeugnis, von der Personalabteilung gekommen ist und nicht von meiner Ausbilderin. Denke mal, dass daher auch diese Sätze stammen, denn ich war meist früher da, teilweise sogar schon etliche Stunden früher und länger bleiben war eigentlich auch nie ein Thema. Würde fast meinen dass dort nur ein Zeugnis geschrieben wurde, wie es wahrscheinlich der Fall sein wird, nach Vorlage. :(
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Sprossel78
Gast


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« Antworten #4 am: August 01, 2008, 05:15:14 »
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Ich staune sowieso, dass das Zeugnis, von der Personalabteilung gekommen ist und nicht von meiner Ausbilderin.
Die Zeugnisschreibung ist meist Sache der Personalabteilung. In der Regel kennen die sich auch mit den Zeugnisformulierungen aus. Manchmal muss man trotzdem selbst aktiv werden, wenn man ein angemessen ausführliches Zeugnis will. D.h. man kann sein Zeugnis bei Diensten wie arbeitszeugnis.de verbessern lassen, bei AUsbbildunszeugnissen gelten dort auch Sondertarife. Und es dann nochmal beim Arbeitgeber als Formulierungsvorschlag zur Unterzeichung einreichen. Die Zeugnisholine (siehe oben) gibt hierzu genauer Auskunft.
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