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Autor Thema: Datierung des Zeugnisses  (Gelesen 1071 mal)
Faye
Gast
« am: Juni 04, 2005, 23:17:58 »
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Hallo,

 in einigen Wochen endet mein Arbeitsverhältnis durch Auslaufen des Vertrages, ich würde jedoch vorab schon gerne mein endgültiges Arbeitszeugnis bekommen, da mein Arbeitgeber eine sehr ungerechtfertigte Forderung an mich gestellt hat, der ich nicht bereit bin nachzukommen und die mit meiner Tätigkeit im Betrieb nichts zu tun hat. Da ich dieser Forderung nicht Folge Leisten werde fürchte ich um ein gutes Arbeitszeugnis, obwohl ich über mehrere Jahre sehr gute Arbeit geleistet habe. Ich habe ein Zeugnis selber verfasst, wie mit meinem Chef abgesprochen, da er der Zeugnissprache nicht mächtig ist. Jetzt meine Frage: ist es ein Problem wenn das engültige Arbeitszeugnis auf ca. fünf Wochen vor dem Vertragsende datiert ist?  Ich frage mich ob und in wie fern ein Arbeitgeber dies negativ bewerten könnte.

Vielen Dank für eine Antwort!
Gespeichert
Klaus Schiller
Administrator
Newbie
*****
Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: Juni 06, 2005, 16:48:44 »
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Ein Abschluss-Zeugnis bewertet den gesamten Beschäftigungszeitraum, es ist also nicht möglich, es noch vor dem Ende der Beschäftigung zu bekommen. Sie können aber (z.B. zu Bewerbungszwecken) ein Vorläufiges Zeugnis" anfordern. Dies würde vom Wortlaut her bereits mit dem Abschluszeugnis identisch sein, würde aber, vergleichbar mit einem Zwischenzeugnis, vor Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden.
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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -
Arnie
Gast


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« Antworten #2 am: Juli 11, 2011, 08:08:32 »
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Well macaamdia nuts, how about that.
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Nelly
Gast


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« Antworten #3 am: Juli 12, 2011, 00:30:31 »
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That's way more cevler than I was expecting. Thanks!
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Snow
Gast


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« Antworten #4 am: Juli 12, 2011, 16:01:46 »
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Your ansewr was just what I needed. It’s made my day!
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