Der Satz "kündigte aus persönlichen Gründen fristgerecht zum..." ist an sich ok, allerdings selten. Meist heißt es "verlässt uns auf eigenen Wunsch zum ..." Das Verb "kündigen" klingt hier etwas hart. Aber der Zusatz "aus persönlichen Gründen" ist meiner Ansicht nach unvorteilhaft. Eigentlich werden die Gründe für eine Arbeitnehmerkündigung vom Arbeitgeber nicht kommentiert. "Persönliche Gründe", das können z.B. gesundheitliche oder famliäre Probleme sein, keinesfalls aber rein berufliche Gründe (wie ja von dir genannt).
Bei der Verhaltensbewertung ist die Aussage "wurde sie geschätzt" an sich Note 3. Gleiches gilt für "Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war stets korrekt". Korrekt ist in Zeugnissen halt nur ein sehr schwaches Adjektiv. Auch fällt auf, dass die Kollegen in dem Satz fehlen. Was das Verhalten ihnen gegenüber "nicht korrekt"?
Ich habe das Zeugnis schon zwei mal korrigieren lassen (müssen, u.a. wegen einigen Rechtschreibfehlern und Formulierungen, die zu falsche Rückschlüssen führen)
Was generell zu empfehlen ist: ein Zeugnis erstmal komplett fachmännisch analyisieren zu lassen, z.B. durch den Zeugnistest von arbeitszeugnis.de für 19 Euro. Damit alle Mängel auf einmal aufgedeckt werden. Dann nicht dem Arbeitgeber die "Verbesserung" überlassen, sondern gleich eine unterschriftsreife verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einreichen. Solche eine neue Fassung kannst du bei arbeitszeugnis.de nach deinen Vorgaben erstellen lassen ("Zeugnisüberarbeitung"). Ansonsten geht das Zeugnis drei-, viermal hin und her und am Ende ist das Ergebnis unbefriedigend und alle sind genervt.
... Wie lange nach Zeugnisausstellung kann man um eine Korrektur bitten?
Meist ein halbes Jahr lang, manchmal auch bis zu einem Jahr. Mehr dazu findest du in den häufigen Fragen: www.arbeitszeugnis.de/faq.php.