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Autor Thema: Minijob  (Gelesen 737 mal)
Marga
Gast
« am: Juni 09, 2005, 16:49:44 »
ZitierenZitat

Ich hatte für diese Tätigkeit in einer Arztpraxis keine Fachausbildung, bin als "Hausfrau" für die Empfangs- und Verwaltungsaufgaben angelernt worden. Bei der Deutung einiger Formulierungen bin ich mir unsicher. Vor allem die Schlußformel möchte ich ändern lassen. Das Arbeitsverhältnis wurde betriebsbedingt aufgelöst. Da ich mich für eine neue Tätigkeit bewerben möchte, wäre ich sehr dankbar für kritische Hinweise.

Im voraus meinen herzlichen Dank!


Frau xx geb. am xx war vom x.x.2001 bis zum 29.04.2005 in meiner hausärztlichen Praxis als Praxisaushilfe beschäftigt.

Frau x arbeitete in einem Teilzeitarbeitsvertrag (Minijob). Sie hat sich aber den besonderen Umständen der freien Praxis auch soweit gewachsen gezeigt, als sie entsprechend den tatsächlichen Anforderungen in fachlicher und zeitlicher Hinsicht Überdurchschnittliches leistete.

Frau x hat in dieser Zeit in besonderem Maße ihre große Einsatzbereitschaft und ihr Engagement für die Patienten und für die Praxis unter Beweis gestellt.

Sie erwarb Kenntnisse in folgenden Praxisbereichen:
- Praxisorganisation und -Verwaltung mit den EDV-Systemen......
- Bestellpraxisführung,
- Umgang mit Geräten für Diagnostik und physikalisch-therapeutische Anwendungen.

Frau x war mit den in der Praxis anfallenden nichtärztlichen Aufgaben beschäftigt und erledigte die notwendige Arbeit eigenständig, bereitwillig und freundlich unter meiner Aufsicht zu meiner und der Patienten vollen Zufriedenheit. Ihre freundliche Art und ihre Zuverlässigkeit machten sie für mich zu einer wertvollen Mitarbeiterin. Ihr Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich.

Am 01.03.2005 wurde mit Frau x ein Auflösungsvertrag zu 30.04.2005 abgeschlossen.

Ich wünsche Frau x für ihr zukünftiges Arbeitsleben und ihren weiteren persönlichen Lebensweg Erfolg und Freude.

Unterschrift, Ort, 29.04.2005
Gespeichert
Klaus Schiller
Administrator
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Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: Juni 11, 2005, 11:58:51 »
ZitierenZitat

Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:

Bereitschaft:
Frau x hat in dieser Zeit in besonderem Maße ihre große Einsatzbereitschaft und ihr Engagement für die Patienten und für die Praxis unter Beweis gestellt.
Frau x war mit den in der Praxis anfallenden nichtärztlichen Aufgaben beschäftigt und erledigte die notwendige Arbeit eigenständig, bereitwillig ...

Befähigung:
Sie hat sich aber den besonderen Umständen der freien Praxis auch soweit gewachsen gezeigt, als sie entsprechend den tatsächlichen Anforderungen in fachlicher und zeitlicher Hinsicht Überdurchschnittliches leistete.

Fachwissen:
Sie erwarb Kenntnisse in folgenden Praxisbereichen:
- Praxisorganisation und -Verwaltung mit den EDV-Systemen......
- Bestellpraxisführung,
- Umgang mit Geräten für Diagnostik und physikalisch-therapeutische Anwendungen.

Leistungszusammenfassung:  
Frau x war mit den in der Praxis anfallenden nichtärztlichen Aufgaben beschäftigt und erledigte die notwendige Arbeit ... unter meiner Aufsicht zu meiner und der Patienten vollen Zufriedenheit.

Verhalten:
Ihre freundliche Art und ihre Zuverlässigkeit machten sie für mich zu einer wertvollen Mitarbeiterin. Ihr Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich.

Schlussteil:
Am 01.03.2005 wurde mit Frau x ein Auflösungsvertrag zu 30.04.2005 abgeschlossen. Ich wünsche Frau x für ihr zukünftiges Arbeitsleben und ihren weiteren persönlichen Lebensweg Erfolg und Freude.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Zu dem Zeugnitext lässt sich eine Menge sagen. Die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung ("zur vollen Zufriedenheit") verweist auf die Note 3 ("befriedigend"), wobei der Einschub "unter meiner Aufsicht" zusätzlich abwertend gewertet werden könnte (="Sie lieferte, sofern ich sie beaufsichtigte, eine durchschnittliche Leistung").

Dieser Eindruck wird verstärkt duch die Aussage
"...und erledigte (nur) die notwendige Arbeit eigenständig".

Zudem wirkt das Zeugnis sehr unstrukturiert, insbesondere fehlt eine genaue Aufgabenbeschreibung. Schließlich enthält auch der Schlussteil Auffälligkeiten, u.a. das Fehlen von Dank und Bedauern  (ein Hinweis auf ein Ausscheiden im Streit bzw. eine Distanzierung vom Zeugnistext) sowie den Vermerk "wünsche ihr Erfolg und Freude" (=beides hatte sie in diesem Arbeitsverhältnis nicht).

Alles in allem handelt es sich also um ein - für eine Neubewerbung - unvorteilhaftes Zeugnis.
Gespeichert

Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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