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Autor Thema: überarbeitetes zeugnis  (Gelesen 566 mal)
Beate
Gast
« am: Juni 10, 2005, 15:01:35 »
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Ich habe meiner Vorgesetzten ein überarbeites Zeugnis persönlich übergeben. Sie sagte zu, dass sie wichtige Passagen zu meinen Gunsten ändern würde, allerdings nicht in allen Punkten. Dieses Gespräch ist nun schon über eine Woche her und ich habe immer noch kein neues Zeugnis erhalten. Falls sich meine ehemalige Chefin nun doch nicht mehr meldet, möchte ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Ab wann kann ich diese beanspruchen und bis wann kann ich das jetzige Zeugnis bei einem Rechtsanwalt bzw. beim Arbeitsgericht beanstanden?
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Klaus Schiller
Administrator
Newbie
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Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: Juni 10, 2005, 15:16:50 »
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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
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