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Autor Thema: Umschulung und anschließende Teilzeitbeschäftigung Arbeitszeugnis  (Gelesen 139 mal)
gitarre
Gast


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« am: Oktober 06, 2008, 17:22:39 »
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Moimoin!

Person A hat eine Umschulung absolviert im dualen System mit Abschluss. Danach wurde A auf Teilzeit übernommen.

1. Kann die Umschulungszeit und die Teilzeitbeschäftigung in einem Zeugnis beurteilt werden? Etwa mit folgender Einleitung: "A, geboren blabla, war in der Zeit vom xxx bis xxx in unserer Firma im Rahmen einer Umschulung zum Groß- und Außenhandelskaufmann sowie vom xxx bis xxx als Groß- und Außenhandelskaufmann in Teilzeit beschäftigt." (so als Beispiel)

2. wenn eine gemeinsame Beurteilung stattfindet, was unterscheidet dieses Zeugnis von einem herkömmlichen Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnis im inhaltlichen Sinne? Wird die Ausbildung eher beurteilt (was länger dauerte als die Beschäftigung) oder die Beschäftigung als solche?

Auf aufschlussreiche Antwort freue ich mich!

Bis denne
Gespeichert
Mike
Gast


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« Antworten #1 am: Oktober 07, 2008, 20:12:26 »
ZitierenZitat

zu 1: Ein Ausbildungs/Umschulungszeit ist ja eine wichtige Basis für das weitere Berufsleben. Bei einer Neubwerbung hat es eine andere Funktion als das Zeugnis für die erste (Teilzeit-) Beschäftigung. Ich würde zwei separate Zeugnisse wollen, du hast jedenfalls keinen Vorteil von einer Zusammenfassung.

zu 2. Die Ausbildungsleistung wird vom Wortlaut her ganz anders bewertet als eine reguläre Arbeitsleistung. Man kann in einem Zeugnis nicht doppelt bewerten. Also könnte man im Grunde nur eins zu Lasten des anderen zurückstellen. Wie gesagt, ich halte eine Zusammenfassung für sehr unvorteilhaft.
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