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Autor Thema: Unverschämt  (Gelesen 869 mal)
ASrael
Gast
« am: Juni 08, 2005, 17:29:30 »
ZitierenZitat

Ich ärgere mich total über meinen vorherigen Arbeitgeber.
Ich habe neben dem Studium in einem Telekommunikationsunternehmen als Verkaufsberater gejobbt, und sogar ein Semester für die freigemacht, um Vollzeit für einen Krankheitsfall einzuspringen, habe im Monat Dezember 40 unbezahlte Überstunden gemacht, und habe soetwas als zeugnis erhalten (nachdem ich gekündigt habe, weil ich die Überstunden weder abfeiern durfte, noch bezahlt bekommen habe und dort von mir verlangt wurde, illegale Geschäfte zu tätigen...):

>>Frau XX verfügt über solide Fachkentnisse. Sie bewältigte ihren Fachberich sicher und fand geeignete Lösungen. Sie findet sich in neuen Situationen zurecht und ist auch in der Lage, komplizierte Zusammenhänge zu erfassen. Ihre folgerichtige Denkweise kennzeichnet ihre sichere Urteilsfähigkeit in vertrauten Zusammenhängen.<<

Das ist doch wohl eine 4, oder?
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Klaus Schiller
Administrator
Newbie
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Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: Juni 08, 2005, 22:37:15 »
ZitierenZitat

Es handelt sich um Standardformulierungen, die vom Autor der Bausteine der Note 3 zugerechnet werden. Aber ich gebe Ihnen recht, sie wirken eher unterdurchschnittlich.

In unserem Artikel zu den häufigsten Zeugnismängeln finden Sie hierzu eine Erläuterung (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnismaengel.php):
missverständliche Textbausteine: uneinheitliche Bedeutung
Zeugnisfachbücher oder Zeugniserstellungs-Software bieten einen ganzen Katalog hilfreicher Textbausteine. Auf der sicheren Seite ist man damit trotzdem nicht, denn die Autoren wenden sehr unterschiedliche Maßstäbe an. Zum Beispiel empfiehlt der Autor Günter Huber in seinem weit verbreiteten Fachbuch „Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“ (Haufe Verlag) für die Note 3 bei der Arbeitsbefähigung diesen Baustein anzuwenden: „Seine folgerichtige Denkweise kennzeichnet seine sichere Urteilsfähigkeit in vertrauten Zusammenhängen. Er findet brauchbare Lösungen“. Personal-Entscheider, die das Buch von Huber nicht kennen, würden diese Formulierung weit schlechter als Note 3 einschätzen. Zum Vergleich: Die Note 5 klingt bei Huber so: „Im vertrauten Zusammenhang kann er sich im Wesentlichen auf seine Urteilsfähigkeit stützen.“ Wer Fehlinterpretationen des eigenen Zeugnisses ausschließen will, sollte also nicht nur die Einschätzung des ursprünglichen Autors kennen, sondern auch berücksichtigen, wie ein Zeugnisleser die Aussagen instinktiv deutet.
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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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