Ich muss meinen Beitrag zweiteilen, weil er zu lange geraten ist (mehr als 2000 Zeichen sind in einem Beitrag nicht möglich) Es ist absolut keine Ausnahme, dass Arbeitnehmer erst nach Jahren feststellen, dass ein Zeugnis eher schlecht ist. Gerade wenn man wegen einer neuen Stelle kündigt, kümmert man sich meist nicht ums Zeugnis, man braucht es ja (noch) nicht. Damit bist du also nicht allein.
Anwälte kennen sich nun auch eher mit der rechtlichen Seite der Zeugnisse aus, aber nicht im Detail mit der sprachlichen. Zeugnisse werden ja auch von der Personalabteilung eines Unternehmens erstellt, nicht von der Rechtsabteilung. Man sollte ein Zeugnis immer zeitnah fachmännisch (von Personalern) auswerten lassen. Für einen ersten Check gibt es die kostenlose Checkliste von arbeitszeugnis.de, für eine detaillierte Analyse z.B. den Zeugnistest, siehe
www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Der Zeugnisanspruch gilt 3 Jahre lang, hättest du noch kein Zeugnis, könntest du es also bis 2009 anfordern. Der Anspruch auf eine Zeugniskorrektur hingegen ist meist schon nach wenigen Monaten verwirkt. Da erwarten die Arbeitsgerichte also, dass sich Arbeitnehmer zeitnah melden, wenn sie Änderungen haben wollen und so ein Verwaltungsakt nach Jahren nicht nochmal neu aufgerollt werden muss. Genauer steht das hier:
www.arbeitszeugnis.de/faq.php. Und gerade im Rahmen von Aufhebungsverträgen ist die Frist für eine Zeugniskorrektur oft genau geregelt. Das bedeutet aber nicht, dass es dem Arbeitgeber "verboten" ist, das Zeugnis zu ändern. Dass du nun einen Anwalt vorschickst, ist in dem Fall vielleicht nicht so sinnvoll, denn du bist dabei auf das Wohlwollen des Ex-Arbeitgebers angewiesen.