Keine Ahnung, wie das in Frankreich ist. Das "Zeugnis" nach deutschem Verständnis kenne ich nur aus dem deutschsprachigen Raum, international gibt es eher Referenzen. Sicher kann man dir bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft weiterhelfen (
http://www.gew.de), oder bei einem deutschen Konsulat in Frankreich bzw. der dt. Botschaft in Paris. Wenn du über eine Organisation dorthin vermittelt wurdest, wird man dir auch da sicher Auskunft geben können. Zumindest eine Praktikumsbescheinigung müsstest du erhalten können. Wer wann kündigt hat eigentlich keinen Einfluss auf rechtliche Ansprüche.