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Autor Thema: Zitat: "Beim Erstellen eines Endzeugnisses verliert ...  (Gelesen 1487 mal)
IT-Trainer
Gast
« am: September 07, 2004, 19:24:09 »
ZitierenZitat

Hallo zusammen,

wie ist folgender Abschluss eines Zwischenzeugnisses zu bewerten?

"Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn XY erstellt. Das Beschäftigungsverhältnis ist ungekündigt. Beim Erstellen eines Endzeugnisses verliert dieses Zwischenzeugnis seine Gültigkeit. Wir danken Herrn XY für seine stets sehr guten Leistungen und freuen uns auf eine weitere angenehme Zusammenarbeit."


Das Zeugnis wurde heute in einem seriösen Unternehmen erstellt.
Mich irritiert die Phrase "Beim Erstellen eines Endzeugnisses verliert dieses Zwischenzeugnis seine Gültigkeit." Zu Recht?



Herzlichen Gruß
IT-Trainer
Gespeichert
arbeitszeugnis.de
Newbie
*
Beiträge: 303


« Antworten #1 am: Februar 23, 2005, 17:55:16 »
ZitierenZitat

In dieser Frage möchte ich Sie auf die Fachliteratur verweisen: Prof. Arnulf Weuster schreibt in seinem Standardwerk "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" (Boorberg Verlag) auf S.27f:

"In einem Endzeugnis kann nicht auf ein früheres Zwischenzeugnis verwiesen werden: Hier ist das gesamte Arbeitsverhältnis noch einmal als Einheit chronologisch darzustellen. (...)
Ein Zwischenzeugnis wird mit seiner Aushändigung Eigentum des Arbeitnehmers. Es muss daher nach Erhalt des Endzeugnisses nicht zurückgegeben werden. (...) Insofern ist  auch der vereinzelt zu findende Satz >Dieses Zwischenzeugnis verliert bei Ausstellung eines Endzeugnisses seine Gültigkeit< unüberlegt und überflüssig.
Anderer Ansicht ist das LAG Hamm, welches den Standpunkt vertritt, der Arbeitgeber könne ein Zwischenzeugnis schon dann widerrufen und zurückverlangen, wenn nach Ausstellung des Zeugnisses (...) sich die Leistungsbeurteilung wegen nachhaltiger Mängel geändert habe."
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Gespeichert
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