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Autor Thema: Zitat: hat der geforderten Einsatzbereitschaft entsprochen  (Gelesen 1424 mal)
Gast
« am: September 09, 2004, 20:31:00 »
ZitierenZitat

In meinem Zwischenzeugnis steht:

Sie hat der geforderten Einsatzbereitschaft entsprochen und ist starkem Arbeitsanfall gewachsen.

Deutet dies daraufhin, dass ich keine Eigeninitative ergriffen habe?
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arbeitszeugnis.de
Newbie
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Beiträge: 303


« Antworten #1 am: Februar 23, 2005, 17:40:23 »
ZitierenZitat

Ähnlich wie bei der Leistungszusammenfassung ("stets zur vollsten Zufriedenheit" = Note 1, "zur Zufriedenheit" = Note 4) gibt es mit der Formulierung "den Anforderungen/ Belastungen/ Arbeiten gewachsen" oder "den Anforderungen entsprochen" auch bei der Befähigung und der Bereitschaft eine Notenskala. Sie lautet z.B.:

...war den Anforderungen/ Belastungen seines Arbeitsbereiches stets sehr gut gewachsen: Befähigung Note 1
... war den Anforderungen/ Belastungen seines Arbeitsbereiches stets gut gewachsen: Befähigung Note 2
... war den Anforderungen/ Belastungen seines Arbeitsbereiches gut gewachsen: Befähigung Note 3
... war den Anforderungen/ Belastungen seines Arbeitsbereiches gewachsen: Befähigung Note 4
... war den Anforderungen/ Belastungen seines Arbeitsbereiches im Wesentlichen gewachsen: Befähigung Note 5

Die zitierte Aussage "Sie hat der geforderten Einsatzbereitschaft entsprochen und ist starkem Arbeitsanfall gewachsen" entspricht daher - für sich betrachtet - der Note 4.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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