Ein fehlender Punkt am Ende eines Zeugnisses soll, so steht es bei Prof. Arnulf Weuster im Standard-Werk "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen", bedeuten, dass der Arbeitnehmer keinen Abschluss-"Punkt" gesetzt hat, sondern nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen den Arbeitnehmer geklagt hat. Es ist also nicht übertrieben, auf die Satzzeichen am Ende sehr genau zuachten. Ich denke, in deinem Fall ist es ein einfacher Rechtschreibfehler, aber ich würde es trotzdem reklamieren. Wichtig ist dabei immer: bevor man um eine Änderung bittet, sollte man ALLE, wirklich ALLE Mängel des Zeugnisses kennen. Auch wenn sich alles gut liest, die Bedeutung kann eine ganz andere sein. Die Aussage "Für ihre Mitarbeit in unserem Betrieb bedanken wir uns uns" in der Schlussformel ist in der Form nur Note 4. Denn es ist ein großer Unterschied, ob der Arbeitgeber DIR DANKT oder SICH BEDANKT. Und es ist ein Unterschied, ob der Dank nur der "Mitarbeit" gilt, oder den "sehr guten Leistungen". So steht es auch ebenfalls bei Weuster. Klarheit kann dir eine Zeugnisanalyse verschaffen, siehe
www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.