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Die "TOP TEN" der Zeugnismängel

 

Zeugnismängel Sie passieren so schnell – und keiner hat sie bemerkt: Fehler im Arbeitszeugnis. Trotz massenhaft Literatur zum Thema und fertigen Textbausteinen scheitern häufig auch Profis am Spagat zwischen Wahrheitsgehalt und gesetzlicher Wohlwollenspflicht, wie eine Studie von arbeitszeugnis.de zeigt.
In jedem zweiten Zeugnis fanden die PMS-Zeugnistester gravierende Mängel. Das Schlimmste daran: Werden diese Mängel nicht rechtzeitig behoben, können sich Arbeitszeugnisse als ausgesprochen nachtragend erweisen. Damit Sie sich diesen Ärger bei der nächsten Bewerbung ersparen können, haben wir die zehn häufigsten Fehler für Sie zusammengestellt und analysiert.

 

  1. Angaben fehlen: Beredtes Schweigen
    Wenn wichtige Bewertungen oder ganze Passagen fehlen, kann das zwei Gründe haben: Entweder hat der Autor des Zeugnisses diese Angaben schlicht und einfach vergessen oder er hat bewusst darauf verzichtet. Um sich keinen Ärger mit dem Arbeitsgericht einzuhandeln, lässt der Vorgesetzte, der das Zeugnis ausstellt, Bewertungen bei denen der Arbeitnehmer schlecht abschneidet, viel sagend weg. Unter Personalern heißt diese weit verbreitete Technik „beredtes Schweigen“.
    Wenn also beispielsweise ein Designer in seinem Arbeitszeugnis für seine „äußerst sorgfältige Arbeitsweise“ gelobt wird, eine Bewertung zur Kreativität aber ausbleibt, muss er sich nicht wundern, wenn ihn potenzielle Arbeitgeber aufgrund des Arbeitszeugnisses für einen peniblen Pedanten halten, der womöglich auch noch sehr ungeschickt und langsam arbeitet.


  2. Lob unglaubwürdig: Gefälligkeitszeugnis
    Ein vor Lob überschäumendes Einser-Zeugnis ist keinesfalls eine Garantie für optimale Erfolgschancen bei einer Neubewerbung – jedenfalls nicht, wenn sich die Lobeselogen allzu auffällig als Teil eines Gefälligkeitszeugnisses entpuppen. Warum? Hinter einem Gefälligkeitszeugnis verbirgt sich meist eine unfreiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gerät das Zeugnis also trotz kurzer Beschäftigungsdauer sehr umfangreich und reiht pauschale Superlative ohne wirklich persönliche Würdigung aneinander, dann handelt es sich augenscheinlich um ein Gefälligkeitszeugnis. Insbesondere bei Insolvenzen und betriebsbedingten Kündigungen ist Vorsicht geboten.


  3. Zeugnissprache unprofessionell: Eigenentwurf
    Wenn Arbeitgeber den Eigenentwurf eines Arbeitnehmers akzeptieren und unterzeichnen, wollen sie - wie auch beim Gefälligkeitszeugnis – eine Kündigung möglichst konfliktfrei und versöhnlich gestalten. Die Chance, einen Eigenentwurf einzureichen, sollten Sie unbedingt nutzen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten; die Fehlermöglichkeiten in Eigenentwürfen sind unbegrenzt! Vor allem am ausgeglichenen Verhältnis von Wahrheit und Wohlwollen scheitern viele Zeugnis-Selbst-Schreiber - ohne es zu merken. In der Folge entstehen unglaubwürdige Wertungen, an denen jeder Personaler erkennt, dass sich hier jemand selbst lobt.
    Sie sollten sich übrigens nicht darauf verlassen, dass Sie Ihr Personalleiter auf mögliche Fehler aufmerksam macht. Dieser hat erfahrungsgemäß kein Interesse, Mitarbeitern die Feinheiten der Zeugnissprache zu erklären. Und auch wenn der selbst entworfene Zeugnistext komplett übernommen wird, bleibt dem Arbeitgeber noch Raum für eine Distanzierung: Wenn der Arbeitgeber nicht über, sondern unter der maschinenschriftlichen Namenswiederholung unterschreibt.

  4. missverständliche Textbausteine: uneinheitliche Bedeutung
    Zeugnisfachbücher oder Zeugniserstellungs-Software bieten einen ganzen Katalog hilfreicher Textbausteine. Auf der sicheren Seite ist man damit trotzdem nicht, denn die Autoren wenden sehr unterschiedliche Maßstäbe an. Zum Beispiel empfiehlt der Autor Günter Huber in seinem weit verbreiteten Fachbuch „Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“ (Haufe Verlag) für die Note 3 bei der Arbeitsbefähigung diesen Baustein anzuwenden: „Seine folgerichtige Denkweise kennzeichnet seine sichere Urteilsfähigkeit in vertrauten Zusammenhängen. Er findet brauchbare Lösungen“. Personal-Entscheider, die das Buch von Huber nicht kennen, würden diese Formulierung weit schlechter als Note 3 einschätzen. Zum Vergleich: Die Note 5 klingt bei Huber so: „Im vertrauten Zusammenhang kann er sich im Wesentlichen auf seine Urteilsfähigkeit stützen.“ Wer Fehlinterpretationen des eigenen Zeugnisses ausschließen will, sollte also nicht nur die Einschätzung des ursprünglichen Autors kennen, sondern auch berücksichtigen, wie ein Zeugnisleser die Aussagen instinktiv deutet.

  5. abweichender Aufbau: Formfehler
    Bei einer Stellenausschreibung hat derjenige Bewerber die besseren Karten, dessen Zeugnisse auf den ersten Blick dem allgemein üblichen Aufbau entsprechen. Insbesondere Aufgaben, Gesamtnote und Er­folge des Bewerbers sollten sofort erkennbar sein. Wer es nicht weiß: Jedes Arbeitszeugnis besteht aus den Abschnitten „Einleitung“, „Werdegang“, „Stellenbeschreibung“, „Leistungs- und Verhal­tens­teil“ und „Beendigungsformel“. Die Abschnitte „Werdegang“ und „Stellenbeschreibung“ müssen sachlich und vor allem wertungsfrei gehalten sein.
    Im Leistungsteil bewertet der Zeugnisaussteller nacheinander Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung und Fachwissen. Danach folgen Angaben zur praktischen Umsetzung, das heißt zur Arbeitsweise und zum Arbeitserfolg. Der Leistungs­teil endet mit der Leistungszusammenfassung (z.B. „...erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“). Erst anschließend folgt die Bewertung des Verhaltens.


  6. nachträgliche Änderungen: Widersprüche
    Wenn sich Arbeitnehmer nachträglich für eine Aufwertung ihres Zeugnisses einsetzen, gehen ihnen oft wichtige Passagen durch die Lappen. Beispiel: Der Arbeitgeber bescheinigt dem ausgeschiedenen Mitarbeiter wunschgemäß, dass er seine Aufgaben zur „vollsten Zufriedenheit“ erfüllt hat. Fehlt jedoch im Zeugnis dieses offenbar ausgezeichneten Mitarbeiters die Dankes- und Bedauernsformel, so wirkt die Beurteilung der - für sich gesehen - sehr guten Leistung unglaubwürdig. Personal-Entscheider erkennen an diesem Wider­spruch sofort, dass dieses Zeugnis sehr wahrscheinlich Ergebnis einer Nach­verhandlung ist.


  7. versteckte Kritik: Verschlüsselungen
    Verschlüsselungstechniken erlauben es dem Zeugnisaussteller, negative Urteile zwischen den Zeilen zu äußern, ohne dass sie für den ungeübten Leser erkennbar sind. Personal-Entscheider bedienen sich – neben dem schon erwähnten „beredten Schweigen“ – insbesondere dieser drei Techniken:

    Negationstechnik: Während im normalen Sprachgebrauch eine doppelte Verneinung die Aussage verstärkt (z.B. „nicht unerheblich“ = wichtig), bewirkt sie in der Zeugnissprache eine Abwertung. Gab das Verhalten eines Beurteilten beispielsweise „keinen Anlass zu Beanstandun­gen“, dann war es aber auch nicht gerade lobens­wert.

    Passivierungetechnik: Aussagen wie „die Aufgaben, die ihm übertragen wurden, führte er zielstrebig aus“ verweisen auf mangelnde Eigen­initiative.

    Ausweichtechnik: Unwichtiges und Selbstverständliches wird gegenüber den wirklich wichtigen Aussagen hervorgehoben, z.B. wenn einem Werbegrafiker ein besonders sparsamer Umgang mit Betriebsmitteln bescheinigt wird.


    TIP: Eine detaillierte Erklärung der Verschlüsselungstechniken finden Sie _hier_


  8. schlechter Eindruck: Stil- und Rechtschreibfehler
    Rechtschreibfehler, Tippfehler und stilistische Mängel sind pures Gift für das Zeugnis. Dabei kann sich der Zeugnisempfänger nicht darauf berufen, dass die Fehler jemand anderes gemacht hat. Schließlich hätte er diese Mängel bemerken und reklamieren müssen. Häufigster Fehler: Personalpronomen werden groß geschrieben, obwohl es sich nicht um eine Anrede handelt („Alle Aufgaben erledigte Sie...“, „Dabei umfasste Ihr Aufgabengebiet...“). Auch ein nicht durchgängig eingehaltener Blocksatz entwertet ein Zeugnis.

  9. persönliche Note fehlt: geringe Wertschätzung
    In einem sehr guten Zeugnis sprechen die Erfolge für sich selbst. Konkrete Beispiele können daher die Glaubwürdigkeit eines Zeug­nisses unterstreichen und ihm eine persönliche Note geben. Fehlen diese Beispiele, mangelt es entweder an Erfolgen oder an Wertschätzung. Ein anderer Weg mangelnde Wertschätzung auszudrücken: Das Zeugnis wird von einer unwichtigen Person unterschrieben. Im Idealfall unterzeichnen der Geschäftsführer und der direkte Vorgesetzte.


  10. Mängel nicht beseitigt: nachlässiger Bewerber
    Wer sich in ungekündigter Stellung erfolgreich neu bewirbt, misst seinem Zeugnis keine entscheidende Be­deu­tung zu. Die Quittung kommt erst bei der über­nächsten Neubewerbung – dann können unvorteilhafte Zeugnis­aussagen zu einem echten Problem werden. In aller Regel ist es da aber zu spät; nach gültiger Rechtssprechung ist dem ehemaligen Arbeitgeber nach Monaten oder sogar Jahren nicht mehr zuzumuten, sich noch einmal mit dem Sachverhalt zu befas­sen. Und so bleibt das Zeugnis was es ist: eine Karriere­bremse mit Langzeitwirkung.

    TIP: Eine Checkliste, mit der Sie jetzt Ihr eigenes Zeugnis auf Mängel prüfen können, finden Sie _hier_


    TIP:
    Ihre Fragen zu Zeugnismängeln beantworten wir gerne per _E-Mail_ oder unter der PMS Zeugnis-Hotline 030/ 420 285 24 (zum Ortstarif
    ).

    TIP:
    Eine professionelle Zeugnisanalyse erhalten Sie bereits ab 16 €. Weitere Informationen finden Sie
    _hier_


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