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Die "TOP TEN" der Zeugnismängel
Sie passieren so schnell – und keiner
hat sie bemerkt: Fehler im Arbeitszeugnis. Trotz massenhaft Literatur
zum Thema und fertigen Textbausteinen scheitern häufig auch
Profis am Spagat zwischen Wahrheitsgehalt und gesetzlicher Wohlwollenspflicht,
wie eine Studie von arbeitszeugnis.de zeigt.
In jedem zweiten Zeugnis fanden die PMS-Zeugnistester gravierende
Mängel. Das Schlimmste daran: Werden diese Mängel nicht
rechtzeitig behoben, können sich Arbeitszeugnisse als ausgesprochen
nachtragend erweisen. Damit Sie sich diesen Ärger bei der nächsten
Bewerbung ersparen können, haben wir die zehn häufigsten
Fehler für Sie zusammengestellt und analysiert.
- Angaben
fehlen: Beredtes Schweigen
Wenn wichtige Bewertungen oder ganze
Passagen fehlen, kann das zwei Gründe haben: Entweder hat
der Autor des Zeugnisses diese Angaben schlicht und einfach vergessen
oder er hat bewusst darauf verzichtet. Um sich keinen Ärger
mit dem Arbeitsgericht einzuhandeln, lässt der Vorgesetzte,
der das Zeugnis ausstellt, Bewertungen bei denen der Arbeitnehmer
schlecht abschneidet, viel sagend weg. Unter Personalern heißt
diese weit verbreitete Technik „beredtes Schweigen“.
Wenn also beispielsweise ein Designer in seinem Arbeitszeugnis
für seine „äußerst sorgfältige Arbeitsweise“
gelobt wird, eine Bewertung zur Kreativität aber ausbleibt,
muss er sich nicht wundern, wenn ihn potenzielle Arbeitgeber aufgrund
des Arbeitszeugnisses für einen peniblen Pedanten halten,
der womöglich auch noch sehr ungeschickt und langsam arbeitet.
- Lob
unglaubwürdig: Gefälligkeitszeugnis
Ein vor Lob überschäumendes
Einser-Zeugnis ist keinesfalls eine Garantie für optimale
Erfolgschancen bei einer Neubewerbung – jedenfalls nicht,
wenn sich die Lobeselogen allzu auffällig als Teil eines
Gefälligkeitszeugnisses entpuppen. Warum? Hinter einem Gefälligkeitszeugnis
verbirgt sich meist eine unfreiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Gerät das Zeugnis also trotz kurzer Beschäftigungsdauer
sehr umfangreich und reiht pauschale Superlative ohne wirklich
persönliche Würdigung aneinander, dann handelt es sich
augenscheinlich um ein Gefälligkeitszeugnis. Insbesondere
bei Insolvenzen und betriebsbedingten Kündigungen ist Vorsicht
geboten.
- Zeugnissprache
unprofessionell: Eigenentwurf
Wenn Arbeitgeber den Eigenentwurf
eines Arbeitnehmers akzeptieren und unterzeichnen, wollen sie
- wie auch beim Gefälligkeitszeugnis – eine Kündigung
möglichst konfliktfrei und versöhnlich gestalten. Die
Chance, einen Eigenentwurf einzureichen, sollten Sie unbedingt
nutzen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten; die Fehlermöglichkeiten
in Eigenentwürfen sind unbegrenzt! Vor allem am ausgeglichenen
Verhältnis von Wahrheit und Wohlwollen scheitern viele Zeugnis-Selbst-Schreiber
- ohne es zu merken. In der Folge entstehen unglaubwürdige
Wertungen, an denen jeder Personaler erkennt, dass sich hier jemand
selbst lobt.
Sie sollten sich übrigens nicht darauf verlassen, dass Sie
Ihr Personalleiter auf mögliche Fehler aufmerksam macht.
Dieser hat erfahrungsgemäß kein Interesse, Mitarbeitern
die Feinheiten der Zeugnissprache zu erklären. Und auch wenn
der selbst entworfene Zeugnistext komplett übernommen wird,
bleibt dem Arbeitgeber noch Raum für eine Distanzierung:
Wenn der Arbeitgeber nicht über, sondern unter der maschinenschriftlichen
Namenswiederholung unterschreibt.
- missverständliche
Textbausteine: uneinheitliche Bedeutung
Zeugnisfachbücher oder Zeugniserstellungs-Software
bieten einen ganzen Katalog hilfreicher Textbausteine. Auf der
sicheren Seite ist man damit trotzdem nicht, denn die Autoren
wenden sehr unterschiedliche Maßstäbe an. Zum Beispiel
empfiehlt der Autor Günter Huber in seinem weit verbreiteten
Fachbuch „Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis“
(Haufe Verlag) für die Note 3 bei der Arbeitsbefähigung
diesen Baustein anzuwenden: „Seine folgerichtige Denkweise
kennzeichnet seine sichere Urteilsfähigkeit in vertrauten
Zusammenhängen. Er findet brauchbare Lösungen“.
Personal-Entscheider, die das Buch von Huber nicht kennen, würden
diese Formulierung weit schlechter als Note 3 einschätzen.
Zum Vergleich: Die Note 5 klingt bei Huber so: „Im vertrauten
Zusammenhang kann er sich im Wesentlichen auf seine Urteilsfähigkeit
stützen.“ Wer Fehlinterpretationen des eigenen Zeugnisses
ausschließen will, sollte also nicht nur die Einschätzung
des ursprünglichen Autors kennen, sondern auch berücksichtigen,
wie ein Zeugnisleser die Aussagen instinktiv deutet.
- abweichender
Aufbau: Formfehler
Bei einer Stellenausschreibung hat
derjenige Bewerber die besseren Karten, dessen Zeugnisse auf den
ersten Blick dem allgemein üblichen Aufbau entsprechen. Insbesondere
Aufgaben, Gesamtnote und Erfolge des Bewerbers sollten sofort
erkennbar sein. Wer es nicht weiß: Jedes Arbeitszeugnis
besteht aus den Abschnitten „Einleitung“, „Werdegang“,
„Stellenbeschreibung“, „Leistungs- und Verhaltensteil“
und „Beendigungsformel“. Die Abschnitte „Werdegang“
und „Stellenbeschreibung“ müssen sachlich und
vor allem wertungsfrei gehalten sein.
Im Leistungsteil bewertet der Zeugnisaussteller nacheinander Arbeitsbereitschaft,
Arbeitsbefähigung und Fachwissen. Danach folgen Angaben zur
praktischen Umsetzung, das heißt zur Arbeitsweise und zum
Arbeitserfolg. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung
(z.B. „...erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen
Zufriedenheit“). Erst anschließend folgt die Bewertung
des Verhaltens.
- nachträgliche
Änderungen: Widersprüche
Wenn sich Arbeitnehmer nachträglich
für eine Aufwertung ihres Zeugnisses einsetzen, gehen ihnen
oft wichtige Passagen durch die Lappen. Beispiel: Der Arbeitgeber
bescheinigt dem ausgeschiedenen Mitarbeiter wunschgemäß,
dass er seine Aufgaben zur „vollsten Zufriedenheit“
erfüllt hat. Fehlt jedoch im Zeugnis dieses offenbar ausgezeichneten
Mitarbeiters die Dankes- und Bedauernsformel, so wirkt die Beurteilung
der - für sich gesehen - sehr guten Leistung unglaubwürdig.
Personal-Entscheider erkennen an diesem Widerspruch sofort,
dass dieses Zeugnis sehr wahrscheinlich Ergebnis einer Nachverhandlung
ist.
- versteckte
Kritik: Verschlüsselungen
Verschlüsselungstechniken erlauben
es dem Zeugnisaussteller, negative Urteile zwischen den Zeilen
zu äußern, ohne dass sie für den ungeübten
Leser erkennbar sind. Personal-Entscheider bedienen sich –
neben dem schon erwähnten „beredten Schweigen“
– insbesondere dieser drei Techniken:
Negationstechnik: Während
im normalen Sprachgebrauch eine doppelte Verneinung die Aussage
verstärkt (z.B. „nicht unerheblich“ = wichtig),
bewirkt sie in der Zeugnissprache eine Abwertung. Gab das Verhalten
eines Beurteilten beispielsweise „keinen Anlass zu Beanstandungen“,
dann war es aber auch nicht gerade lobenswert.
Passivierungetechnik:
Aussagen wie „die Aufgaben, die ihm übertragen wurden,
führte er zielstrebig aus“ verweisen auf mangelnde
Eigeninitiative.
Ausweichtechnik:
Unwichtiges und Selbstverständliches wird gegenüber
den wirklich wichtigen Aussagen hervorgehoben, z.B. wenn einem
Werbegrafiker ein besonders sparsamer Umgang mit Betriebsmitteln
bescheinigt wird.
TIP:
Eine detaillierte Erklärung
der Verschlüsselungstechniken finden Sie _hier_
- schlechter
Eindruck: Stil- und Rechtschreibfehler
Rechtschreibfehler, Tippfehler und
stilistische Mängel sind pures Gift für das Zeugnis.
Dabei kann sich der Zeugnisempfänger nicht darauf berufen,
dass die Fehler jemand anderes gemacht hat. Schließlich
hätte er diese Mängel bemerken und reklamieren müssen.
Häufigster Fehler: Personalpronomen werden groß geschrieben,
obwohl es sich nicht um eine Anrede handelt („Alle Aufgaben
erledigte Sie...“, „Dabei umfasste Ihr Aufgabengebiet...“).
Auch ein nicht durchgängig eingehaltener Blocksatz entwertet
ein Zeugnis.
- persönliche
Note fehlt: geringe Wertschätzung
In einem sehr guten Zeugnis sprechen
die Erfolge für sich selbst. Konkrete Beispiele können
daher die Glaubwürdigkeit eines Zeugnisses unterstreichen
und ihm eine persönliche Note geben. Fehlen diese Beispiele,
mangelt es entweder an Erfolgen oder an Wertschätzung. Ein
anderer Weg mangelnde Wertschätzung auszudrücken: Das
Zeugnis wird von einer unwichtigen Person unterschrieben. Im Idealfall
unterzeichnen der Geschäftsführer und der direkte Vorgesetzte.
- Mängel
nicht beseitigt: nachlässiger Bewerber
Wer sich in ungekündigter Stellung
erfolgreich neu bewirbt, misst seinem Zeugnis keine entscheidende
Bedeutung zu. Die Quittung kommt erst bei der übernächsten
Neubewerbung – dann können unvorteilhafte Zeugnisaussagen
zu einem echten Problem werden. In aller Regel ist es da aber
zu spät; nach gültiger Rechtssprechung ist dem ehemaligen
Arbeitgeber nach Monaten oder sogar Jahren nicht mehr zuzumuten,
sich noch einmal mit dem Sachverhalt zu befassen. Und so
bleibt das Zeugnis was es ist: eine Karrierebremse mit Langzeitwirkung.
TIP:
Eine Checkliste, mit der Sie jetzt
Ihr eigenes Zeugnis auf Mängel prüfen können, finden
Sie _hier_
TIP: Ihre
Fragen zu Zeugnismängeln beantworten wir gerne per _E-Mail_
oder unter der PMS Zeugnis-Hotline 030/ 420 285 24 (zum Ortstarif).
TIP: Eine professionelle Zeugnisanalyse
erhalten Sie bereits ab 16 €. Weitere Informationen finden
Sie _hier_
arbeitszeugnis.com ist eine Dienstleistung der
Personalmanagement Service (PMS) GmbH
Boxhagener Str. 119
10245 Berlin
Telefon: 030/420 285 24
Fax: 030/420 285 26
_kontakt@arbeitszeugnis.com_
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