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Ausbildungszeugnis
Ein weiblicher Lehrling schied mit Ende der Lehrzeit
aus dem Betrieb aus, nachdem sie die Lehrabschlußprüfung zweimal nicht bestanden
hatte. Die Klage, im Zeugnis den Hinweis auf den zweimaligen Hinweis zu entfernen,
und auch der hilfsweise Antrag, ein einfaches Zeugnis ohne Beurteilung der Führung
und der Leistung zu erstellen, hatte im Jahre 1967 keinen Erfolg.
- ArbG Darmstadt 6.4.1967 - 2 Ca 1/67
(Kommentar: Nach § 8 des Berufsbildungsgesetzes von
1969 haben Auszubildende wie Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen einem einfachen
und einem qualifizierten Zeugnis).
Alle Angaben ohne Gewähr
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