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Ausstellungsdatum (8 Urteile)
(1) Im Falle der Änderung oder Berichtigung muss das Zeugnis das Datum des ursprünglich
und erstmals erteilten Zeugnisses tragen. So wird vermieden, dass Dritte von
der Auseinandersetzung über das Zeugnis erfahren und für den Arbeitnehmer nachteilige
Schlüsse ziehen.
- LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98
(2) Zu den Mindestanforderungen, die ein Schriftstück erfüllen muss, um als
Zeugnis qualifiziert zu werden, gehört das Datum der Ausstellung.
- Hessisches LAG 2.7.1997 - 16 Ta 378/97
(3) Wird erst nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis ein
Zeugnis angefordert und daraufhin ausgestellt, so darf das Zeugnis dann dieses
spätere Ausstellungsdatum tragen; eine Rückdatierung auf den Tag der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses kann nicht verlangt werden. Jedoch hat der Arbeitgeber
in einem solchen Fall das Recht, das Zeugnis wohlwollend auf den Austrittstag
zurückzudatieren.
- LAG Hamm 27.2.1997 - 4 Sa 1691/96
(4) Der Arbeitnehmer hat weder nach dem Gesetz (§ 630 BGB) noch etwa auf Grund
einer nachwirkenden Fürsorgespflicht des Arbeitgebers einen Anspruch auf Ausstellung
eines Zeugnisses mit einem bestimmten Datum. Insbesondere kann er als Datum
nicht das Datum des Beendigungstages des Arbeitsverhältnisses verlangen.
- LAG Frankfurt/M. 3.5.1995 - IV LA - B - 19/55
(5) Ein vom Arbeitgeber berichtigtes Zeugnis ist
auf das ursprüngliche Ausstellungsdatum zurückzudatieren, wenn die verspätete
Ausstellung nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten ist.
- BAG 9.9.1992 - 5 AZR 509/91
(6) Zeugnisse müssen ein Ausstellungsdatum tragen. - LAG Bremen 23.6.1989 -
4 Sa 320/88
(7) Wird ein Zeugnis - auf Wunsch des Arbeitnehmers - aufgrund eines gerichtlichen
Vergleichs oder Urteils berichtigt, so muß das berichtigte Zeugnis das Datum
des ursprünglichen Zeugnisses erhalten.
- LAG Bremen 23.6.1989 - 4 Sa 320/88
(8) Ein kaufmännischer Angestellter hat gegen seinen früheren Arbeitgeber keinen
Anspruch darauf, daß das erst weit nach Beendigung des Dienstverhältnisses auf
sein Verlangen hin erteilte Zeugnis auf das tatsächliche Ende des Dienstverhältnisses
zurückdatiert wird.
- LAG Hamm 21.3.1969 - 8 Sa 845/68
Alle Angaben ohne Gewähr
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