Nach Übernahme des Betriebs richtet sich der Anspruch des Arbeitnehmers auf
Erteilung eines Zeugnisses gegen den ursprünglichen Betriebsinhaber.
- LAG Bayern 28.7.1972 - 6 Sa 2/72
Alle Angaben ohne Gewähr
Zeugnis-Hotline
Rund um das Thema Arbeitszeugnis:
01805/ 767 427 (14 ct/min)
Zeugnis-Forum
Ergänzend zur Zeugnis- Hotline stehen Ihnen Experten auch online
für Ihre Fragen zur Verfügung. _mehr_
Zeugnisrecht
Dr. Christoph M. Müller gibt Auskunft zu allen Fragen rund
ums Zeugnisrecht _mehr_