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Beurteilungszeitraum
Ein Arbeitnehmer kann ein qualifiziertes Zeugnis, d.h. auf Führung und Leistung
ausgedehntes Zeugnis dann fordern, wenn ein dauerndes Arbeitsverhältnis beendet
wurde. Maßgeblich dafür ist allein, ob das Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt
ist und nicht, wie lange es tatsächlich gedauert hat. Auch nach einer tatsächlich
nur zweitägigen Beschäftigung kann der Arbeitgeber Führung und Leistung beurteilen
und hat er sie beurteilt, weil er den Arbeitnehmer deswegen von der Arbeit freigestellt
hat. Wenn auch die Beurteilung nach zwei Tagen schwierig sein kann, ist sie
doch nicht unmöglich, und es kann auf die Schwierigkeit der Beurteilung angesichts
der kurzen Beschäftigung hingewiesen werden. Die Notwendigkeit einer schlechten
Beurteilung hindert die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses nicht. Der
Arbeitnehmer muss vielmehr selbst entscheiden, ob er ein solches Zeugnis wünscht
oder nicht.
- LAG Düsseldorf, Kammer Köln, 14.5.1963 - 8 Sa 177/63
Alle Angaben ohne Gewähr
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