Verlangt ein Arbeitnehmer nicht nur ein einfaches
oder qualifiziertes Zeugnis, sondern außerdem auch einen bestimmten Zeugnisinhalt,
so hat er im Klageantrag genau zu bezeichnen, was in welcher Form das Zeugnis
enthalten soll.
- BAG 14.3.2000 - 9 AZR 246/99
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