(1) In das Zeugnis eines GmbH-Geschäftsführers gehört
ggf. auch der Hinweis auf volle Entscheidungsfreiheit, denn er zeigt, unter welchen
Bedingungen sich der Kläger bisher bewähren mußte und was ihm künftig zuzutrauen
ist.
- Kammergericht Berlin 6.11.1978 - 2 U 2290/78
(2) Im Zeugnis eines Reisenden muß zum Ausdruck gebracht werden, welche Vollmachten
er gehabt hat.
- LAG Bremen 16.9.1953 - Sa 129/53
Alle Angaben ohne Gewähr
Zeugnis-Hotline
Rund um das Thema Arbeitszeugnis:
01805/ 767 427 (14 ct/min)
Zeugnis-Forum
Ergänzend zur Zeugnis- Hotline stehen Ihnen Experten auch online
für Ihre Fragen zur Verfügung. _mehr_
Zeugnisrecht
Dr. Christoph M. Müller gibt Auskunft zu allen Fragen rund
ums Zeugnisrecht _mehr_