Durch die äußere Form darf nicht der Eindruck
erweckt werden, der ausstellende Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen
Wortlaut seiner Erklärung. Das Zeugnis ist auf haltbares Papier von guter Qualität
auszustellen. Das Zeugnis muß sauber und ordentlich geschrieben sein und darf
keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder ähnliches enthalten
(Rechtschreibung). Der Arbeitnehmer kann auch beanspruchen, daß das Zeugnis in
einheitlicher Maschinenschrift abgefasst wird.
- BAG 3.3.1993 - 5 AZR 182/92
Alle Angaben ohne Gewähr
Zeugnis-Hotline
Rund um das Thema Arbeitszeugnis:
01805/ 767 427 (14 ct/min)
Zeugnis-Forum
Ergänzend zur Zeugnis- Hotline stehen Ihnen Experten auch online
für Ihre Fragen zur Verfügung. _mehr_
Zeugnisrecht
Dr. Christoph M. Müller gibt Auskunft zu allen Fragen rund
ums Zeugnisrecht _mehr_