Da über einen Arbeitnehmer nur eine Beurteilung
existieren darf, ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, Zug um Zug gegen Rückgabe
des beanstandeten Zeugnisses ein neues Zeugnis zu erteilen.
- LAG Hamm 27.2.1997 - 4 Sa 1691/96
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