Der Satz "Bei einer finanziellen Disposition ergab sich zuletzt eine Verrechnungsschwierigkeit"
ist geeignet, falsche Vorstellungen zu erwecken und gehört aus Gründen der Wahrheit
und Klarheit jedenfalls dann nicht in ein Zeugnis, wenn der Arbeitnehmer eine
Veruntreuung nicht begangen hat.
- ArbG Bremen 4.7.1968 - 4 Ca 4390/67
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