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Vorlagepflicht

Es gibt keine allgemeine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, dem Arbeitgeber ohne ein besonderes schutzwürdiges Interesse nach Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits Zeugnisse und Unterlagen anderer Arbeitgeber, bei denen der Arbeitnehmer in der Zwischenzeit gearbeitet hat, vorzulegen.
- BAG 21.5.1981 - 2 AZR 95/79

 

Alle Angaben ohne Gewähr

 
   
 

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